Klassische Homöopathie
Von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin genannt, wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, und monographiert die Inhaltsstoffe, regelt auch die Qualitätsparameter.
Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.